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Alexander KAGAN

Aufenthaltserlaubnis für Investoren und Unternehmer

Aufenthaltserlaubnis für Investoren und Unternehmer

Das deutsche Aufenthaltsrecht ist sehr komplex und unterlag auch in den letzten Jahren einem ständigen Wandel. Daher empfiehlt es sich, gerade zu Beginn, eine der bestehenden ausländerrechtlichen Möglichkeiten mit Unterstützung eines spezialisierten deutschen Anwalts für Ausländerrecht zu evaluieren, um mögliche Fehler zu vermeiden.

Im Rahmen einer selbstständigen Geschäftstätigkeit in Deutschland haben Unternehmer und Investoren aus Nicht-EU-Staaten, die beabsichtigen, ihr Unternehmen selbst zu führen, die gesetzliche Möglichkeit, ein nationales Visum oder eine deutsche Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG zu beantragen.

Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmer und Investoren aus aller Welt bei der Umsetzung Ihrer Einwanderungsziele in Deutschland mit dem Ziel, diese für Sie so effektiv und reibungslos wie möglich zu gestalten. Wir beraten und begleiten Sie bei Ihren Investitionen in Deutschland, Neugründungen von Unternehmen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen, beim Kauf bestehender Unternehmen oder Unternehmensanteilen und haben wichtige aufenthaltsrechtliche Fragen immer im Blick, sei es die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Unternehmer und Investoren oder bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland. Wir unterstützen Sie mit strategischer Rechtsberatung bei der Realisierung Ihrer Investitionsvorhaben und der Umsetzung Ihrer Geschäftsideen in Deutschland und übernehmen auch Ihre Vertretung gegenüber deutschen Auslandsvertretungen und beteiligten inländischen Behörden.

Grundsätzliche Anforderungen gemäß § 21 AufenthG (selbstständige Erwerbstätigkeit)

Um ein Visum zur Geschäftseinwanderung für Investoren in Deutschland zu erhalten, müssen Sie unter anderem die folgenden allgemeinen Voraussetzungen erfüllen:
Investition: Sie müssen eine erhebliche Investition in Deutschland tätigen, die entweder in ein neues oder bestehendes Unternehmen erfolgen kann. Die Investition muss als positiv für die deutsche Wirtschaft angesehen werden. Erforderlich sind – kumulativ:

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis,
  • die Erwartung positiver Effekte auf die Konjunktur und
  • durch Eigenkapital oder eine Darlehenszusage gesicherte Finanzierung.

Geschäftsplan: Sie müssen über einen umfassenden Geschäftsplan verfügen, der die Einzelheiten Ihrer Investition und ihren Beitrag zur deutschen Wirtschaft beschreibt. Der Businessplan sollte einen Zeitraum von drei Jahren abdecken und neben einem detaillierten Geschäftskonzept in der Regel auch einen Liquiditätsplan, Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan und eine detaillierte Ertragsprognose enthalten. Ihr Businessplan sollte auch Auskunft über Ihre Qualifikationen und Erfahrungen geben.
Finanzielle Stabilität: Sie müssen über ausreichende Mittel verfügen, um sich und Ihre Angehörigen während Ihres Aufenthalts in Deutschland zu ernähren. Erfordert der erstellte Businessplan eine Eigenfinanzierung, sind auch diesbezüglich die kalkulierten liquiden Mittel nachzuweisen.

Unterstützung durch einen Anwalt für Einwanderungsrecht bei der Business Immigration


Es gibt viele Vorteile, einen erfahrenen Anwalt für das deutsche Einwanderungsrecht zu haben, der das gesamte Visumsverfahren unterstützt. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Navigation durch das komplexe Visumantragsverfahren helfen, sicherstellen, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ist, und Sie bei eventuell auftretenden Problemen beraten. Der deutsche Anwalt für Einwanderungsrecht kann Sie auch in allen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Ihrem Visumantrag oder Ihrer Aufenthaltserlaubnis vertreten. Darüber hinaus kann ein Anwalt wertvolle Ratschläge zur Gründung Ihres Unternehmens in Deutschland geben, einschließlich rechtlicher und steuerlicher Aspekte. Mit einem erfahrenen Anwalt für Einwanderungsrecht an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Sie die richtigen Schritte unternehmen, um erfolgreich Ihr Einwanderungsvisum für Unternehmen in Deutschland zu erhalten.

Antragsverfahren für das nationale Visum für Business Immigration
Das Verfahren zur Beantragung eines nationalen Visums zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland gemäß § 21 AufenthG umfasst in der Regel in der Regel folgende Schritte:

Recherchieren: Sie sollten die Voraussetzungen und Zulassungskriterien für das Visum zur selbstständigen Erwerbstätigkeit nach § 21 AufenthG recherchieren. Gerne prüfen wir Ihren Einzelfall, um Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen und Erfolgsaussichten zu beraten. Fordern Sie eine Einzelfallprüfung an.

Antragstellung: Nachdem wir festgestellt haben, dass Sie die Voraussetzungen für das Visum zur Selbständigkeit erfüllen, beraten und unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Zusammenstellung der erforderlichen Antragsunterlagen, einschließlich des Ausfüllens der vorgeschriebenen Antragsformulare. Das ausgefüllte Antragsformular müssen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen persönlich abgeben.

Dokumente: Die erforderlichen Dokumente für den Antrag auf ein Visum zur Selbständigkeit umfassen in der Regel:

 

  • Gültiger Reisepass
  • Biometrische Passfotos
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Nachweis über finanzielle Mittel zur Finanzierung des Aufenthaltes in Deutschland
  • Businessplan mit Angabe Ihrer geplanten selbstständigen Tätigkeit in Deutschland
  • Nachweis über Qualifikation und Erfahrung im gewählten Bereich
  • Nachweis des Rechts zur Nutzung erforderlicher Lizenzen oder Patente
  • Nachweis Ihrer Partnerschaften oder Kooperationen in Deutschland

 

Termin: Sobald alle antragsrelevanten Unterlagen vorliegen und vorbereitet sind, können Sie Ihren Antrag persönlich bei der örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung an Ihrem Wohnort abgeben. Für die persönliche Bewerbung ist ein entsprechender Termin erforderlich.

 

Vorstellungsgespräch: Beim Visumstermin werden Sie von einem Konsularbeamten interviewt, der Ihnen Fragen zu Ihren Plänen für eine Selbständigkeit in Deutschland und Ihren Qualifikationen und Erfahrungen in dem von Ihnen gewählten Bereich stellt.

 

Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit für den Antrag auf ein Visum zur Selbständigkeit kann variieren, dauert jedoch in der Regel mehrere Monate. Dies liegt insbesondere daran, dass die zuständige Auslandsvertretung bei der Entscheidung über die Erteilung des nationalen Visums sowohl die örtlich zuständige Ausländerbehörde am künftigen Aufenthaltsort als auch die zuständige Industrie- und Handelskammer zu Rate ziehen muss.

 

Entscheidung: Sobald der Visumantrag bearbeitet wurde, werden Sie über die Entscheidung informiert. Wenn Ihr Visum genehmigt wird, erhalten Sie einen Visumaufkleber in Ihrem Reisepass, der Ihnen erlaubt, nach Deutschland einzureisen und sich für die Dauer Ihres Visums aufzuhalten.

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