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Alexander KAGAN

Einbürgerung

Die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie entweder durch Einbürgerung, mit der Geburt oder durch die (wirksame) Adoption als Minderjähriger durch einen deutschen Vater erwerben.

 

Für eine Einbürgerung kommt es auf folgende Faktoren an:

  • die Dauer des bisherigen Aufenthalts in Deutschland
  • den Aufenthaltstitel
  • die Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Straffreiheit

 

Ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht beispielsweise

 

  • nach einem erlaubten Aufenthalt von 8 Jahren
  • den Lebensunterhalt sichernden Einkünften aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis
  • wenn keine Vorstrafen vorhanden sind
  • Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachgewiesen werden.

 

Unter bestimmten Umständen können Sie aber auch eingebürgert werden, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Wenn Sie am Integrationskurs teilgenommen haben verkürzt sich die Frist auf sieben Jahre. Bei besonderen Integrationsvoraussetzungen (z.B. sehr guten Sprachkenntnissen) kann eine Einbürgerung schon nach sechs Jahren in Frage kommen. Ehepartner eines Deutschen haben schon nach drei Jahren die Möglichkeit der Einbürgerung.

 

Vom Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes kann abgesehen werden, wenn Sie unverschuldet arbeitslos geworden sind. Auch können bestimmte Verurteilungen außer Betracht bleiben. Kinder können gemeinsam mit ihren Eltern auch dann eingebürgert werden, wenn sie selbst nicht alle Voraussetzungen erfüllen.

 

Die Einbürgerung setzt grundsätzlich voraus, dass Sie die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Auch hiervon gibt es Ausnahmen, wenn eine Ausbürgerung nicht möglich oder unzumutbar ist oder Sie EU-Bürger sind.

 

Ihre deutsche Staatsangehörigkeit geht verloren, wenn Sie (wieder) eine andere Staatsbürgerschaft annehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht aber die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung in einen anderen Staat zu behalten. Hierzu müssen Sie vor Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit eine „Beibehaltungsgenehmigung“ erhalten haben.

 

In Deutschland geborgene Kinder erhalten -ggf. auch zusätzlich zu der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern- die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich mindestens ein Elternteil

 

 

Wenn Sie als Kind ausländischer Eltern durch die Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, jedoch im Ausland aufwachsen, müssen Sie sich bis zum 21. Lebensjahr entscheiden, welche Staatsangehörigkeit beibehalten möchte (sog. „Optionspflicht“). Geben Sie  trotz eines Hinweis der deutschen Behörden keinen Erklärung ab, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

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