Bei einem geplanten Aufenthalt von über 90 Tagen bzw. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland muss ein nationales Visum beantragt werden.
Ein nationales Visum wird für den angegebenen Aufenthaltszweck in der Regel mit einer Gültigkeit von 90 Tagen (Familiennachzug/Arbeitsaufnahme) bzw. 180 Tagen (alle sonstigen Fälle) erteilt und berechtigt zur Einreise über die Schengen-Staaten. Nach Einreise in das Bundesgebiet sollten Sie umgehend bei der zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen und den endgültigen längerfristigen Aufenthaltstitel beantragen.
Die Visumbeantragung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf unserer Webseite möglich. Sobald Sie erfolgreich einen Termin gebucht haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigungsmail (bitte schauen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner falls Sie die Bestätigung nicht erhalten). Drucken Sie die Bestätigungsmail aus und bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit, ebenso wie alle anderen erforderlichen Unterlagen um Ihr Visum zu beantragen. Wichtig: Um Ihren bereits gebuchten Termin online zu stornieren, nutzen Sie bitte den Link in der Bestätigungsmail. Erst nach erfolgreicher Stornierung können Sie erneut einen Termin buchen.
Wichtiger Hinweis: Bitte lesen Sie unbedingt auch das spezielle Merkblatt für die Art des beantragten Visums!
Allgemeine Unterlagen, die für alle nationalen Visa erforderlich sind:
Amtliche Unterlagen, die aus Venezuela stammen, müssen mit Apostille versehen sein und von einem bei der Botschaft verzeichneten amtlichen Übersetzer übersetzt sein.
Das Flugticket sowie die Krankenversicherung müssen erst nach der Visa-Genehmigung per E-Mail zugesandt werden. Wir empfehlen diese nicht vor der Visa-Genehmigung zu beschaffen, da kein genaues Datum zur Zustimmung genannt werden kann.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75,00 EUR und ist bei Beantragung zu zahlen (zum Tageskurs der Botschaft in Bolívares). Für Minderjährige ist die ermäßigte Gebühr in Höhe vom 37,50 EUR zum jeweiligen Gegenwert in Landeswährung zu entrichten.
Im Fall einer Ablehnung oder wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen, erfolgt keine Rückerstattung der bereits bezahlten Visumgebühr.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden und führen zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der Terminvergabe vereinbart werden.
Die Botschaft arbeitet bei Anträgen für ein nationales Visum eng mit der Ausländerbehörde des vorgesehenen deutschen Wohnortes zusammen. Zur Erteilung eines Visums ist die Zustimmung der Ausländerbehörde zwingend erforderlich. Die Bearbeitungszeit kann daher von Fall zu Fall variieren.