Gestaltet sich die Jobsuche aus dem Ausland schwierig, so haben Sie für diesen Zweck die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu beantragen, der qualifizierten Fachkräften die Einreise zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland nach § 20 Abs. 1 und 2 AufenthG ermöglicht.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?.
Das Visum beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche kann für maximal sechs Monate ausgestellt werden.
Wichtig: Sie sollten beachten, dass die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nicht verlängert werden kann. Sie können erst erneut ein Visum zu diesem Zweck beantragen, wenn Sie sich nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mindestens für die selbe Zeitdauer im Ausland wie zuvor zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufgehalten haben.
Wenn Sie einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie gleich in Deutschland die Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen, ohne vorher auszureisen.